AGB

Weil wir davon ausgehen, dass uns mit unseren Kunden ein Vertrauensverhältnis verbindet und dass Streitfälle nicht entstehen werden, halten wir es für ausreichend, wenn sich die jeweiligen Rechte und Pflichten aus dem Gesetz entnehmen lassen.

Wir verzichten deshalb auf die Aufstellung so genannter „Allgemeiner Geschäfts- bedingungen“, müssen der Fairness halber auf folgender Klausel bestehen:

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auf- trag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht wider- sprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsver- bindungen abzutreten.

Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbeson- dere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Wir sind berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt – insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware – ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 - 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausge- schlossen, es sei denn, es beruht auf dem selben Vertragsverhältnis oder die Gegen- ansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.